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Werden die Registrierungsmengen zusammengefasst, wenn mehrere eigenständige Unternehmen einen Dritten mit der Registrierung beauftragen?
KomNet Dialog 5909
Stand: 21.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung
Frage:
Wenn unterschiedliche juristische Personen jemanden beauftragen in ihrem Namen ein Produkt zu registrieren, werden die Mengen zur Registrierung dann zusammengefasst? Als Beispiele denke ich hier an unterschiedliche juristische Personen an unterschiedlichen Standorten eines Unternehmens oder an einen Lohnhersteller, der seinen Auftraggeber beauftragt, die Registrierung durchzuführen.
Antwort:
Das geschilderte Bespiel betrifft unterschiedliche juristische Personen, d.h. die Beauftragung geht von verschiedenen Firmen oder zumindest von verschiedenen legal entities aus. In diesem Fall muss die Frage mit einem klaren Nein beantwortet werden. Ein mit der Registrierung einer Substanz Beauftragter registriert immer im Namen seines Auftraggebers (Firma) mit Angabe der von dieser Firma hergestellten Menge. Das angeführte Beispiel gibt meiner Ansicht nach die Situation nur teilweise richtig wieder: Unter REACH ist der Lohnhersteller registrierpflichtig, nicht der Auftraggeber, es sei denn, der Auftraggeber hätte mit seinem Lohnhersteller eine anders lautende Vereinbarung getroffen.
Anders könnte es sich ggf. im Falle eines Only Representatives des Stoffs X handeln, der mehrere chinesische Hersteller dieses Stoffs vertritt. Sofern sichergestellt ist, dass Stoff X von allen chinesischen Herstellern identisch ist, wird er wahrscheinlich ein Registrierdossier für die zusammengefasste Tonnage einreichen. Er muss aber immer die unterschiedlichen Mengen seiner Auftraggeber (Gebühren für die Registrierung, Kostenteilung für die Studien, etc.) im Hinterkopf haben.