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KomNet-Wissensdatenbank

Muß carboxylierte Zellulose unter REACH registriert werden?

KomNet Dialog 5880

Stand: 21.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Monomere, Polymere

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Frage:

Die Carboxylierung von Zellulose stellt eine chemische Veränderung dar und fällt - nach unserer Einschätzung - nicht unter die Ausnahmen der Registrierung von Zellstoff / Glucose in Anhang IV. Welches Produkt sollte vorregistriert werden, carboxylierter Zellstoff oder carboxylierte Glucose?

Antwort:

Im Zeitraum vom Mai 2007 bis zum Juni 2008 stattgefundene Abstimmungen auf der EU-Ebene haben – nach Mitteilung des nationalen REACH-Helpdesk Deutschlands – ergeben, dass carboxylierte Zellulose nicht registriert werden muss.

Es ist vorgesehen, diesen Abstimmungen derart Rechnung zu tragen, dass im REACH Leitfaden Guidance for monomers and polymers [englische Version (pdf-Datei, 410 kB)] und in der BAuA-Broschüre REACH-Info 3: Besonderheiten bei Polymeren und Monomeren (pdf-Datei, 191 kB) entsprechende Formulierungsvorschläge eingefügt werden sollen.