KomNet-Wissensdatenbank
In welchem Umfang müssen die unterschiedlichen Anwendungen bei der Weiterverarbeitung von PMMA-Platten bzgl. der Additive betrachtet werden?
KomNet Dialog 5879
Stand: 21.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Nachgeschaltete Anwender
Frage:
Wir sind Hersteller von PMMA-Granulat und PMMA-Platten, d. h. wir polymerisieren PMMA selbst und extrudieren anschließend daraus Platten. Einen Teil der PMMA-Polymerisate vertreiben wir an Kunden im Bereich Spritzguss. Das Polymer selbst ist von der Registrierungspflicht gemäß REACH ausgenommen, allerdings nicht die verwendeten Additive. Unsere Kunden verarbeiten unsere PMMA-Platten unterschiedlich, z. B. werden sie per Laserschneiden, thermischer Verformung oder Sägen weiterverarbeitet. Fragen: 1.) Müssen die Additive von unserem Lieferanten auch für solche Weiterverarbeitungen registriert sein oder genügt es, wenn die Additive für den Einsatz in PMMA allgemein registriert und genehmigt sind? 2.) Bei diesen Arten der Weiterverarbeitung, z. B. Laserschneiden oder auch im Spritzguss, kommt es vor, dass neben Additiven oder Abbauprodukten von Additiven auch Abbauprodukte von Polymeren, z. B. Monomere, freigesetzt werden, wenn auch in sehr geringen Mengen. Muss in diesem Fall das eingesetzte Monomer für alle Anwendungsfälle, in denen es in der späteren Verarbeitung aus dem Polymer freigesetzt werden kann, registriert sein? Wenn ja, gibt es für geringe Konzentrationen Grenzwerte, bei deren Unterschreitung eine Registrierung nicht notwendig ist?
Antwort:
Zur Frage 1:
Die nach Artikel 10 im Registrierungsdossier vorzulegenden Informationen umfassen unter Abschnitt a) iii) u.a. Informationen zur Verwendung des zu registrierenden Stoffes entsprechend den Vorgaben des Anhangs VI Abschnitt 3. Alle identifizierten Verwendungen im Sinne des Artikels 3 Nr. 26 müssen mit aufgeführt sein. Ein Polymer, welches ein ungebundenes Additiv enthält, ohne dass dieses einen Stabilisator für das Polymer darstellt, muss als Zubereitung angesehen werden (siehe RIP 3.1 "Guidance for monomers and polymers", Kap. 3.3). Das Additiv ist dann als Stoff im Sinne der REACH-VO anzusehen und ist registrierungspflichtig, sofern die Mengenschwelle von 1 Tonne pro Jahr überschritten wird. Sofern das Additiv als Stabilisator wirkt, handelt es sich nicht um einen registrierungspflichtigen Stoff.
Vor diesem Hintergrund bedeutet das: Wenn die Beschreibung eines Additivs zur allgemeinen Verwendung für den Einsatz in PMMA den spezifischen Einsatz bei der Weiterverarbeitung nicht mit umfasst, dann handelt es sich um keine identifizierte Verwendung und entsprechend liegt hierfür dann keine Registrierung vor; das Additiv kann dann solange keine Verwendung finden, bis die Registrierung auch hierfür (beispielsweise vom Weiterverarbeiter) nachgeholt worden ist.
Folgerichtig ist es erforderlich, dass nach Anhang VI Anschnitt 3 u.a. Angaben zur Verwendung eines Stoffes bei der Produktion eines Erzeugnisses bzgl. des angewandten technischen Prozesses zu machen sind. Der Sinn dieser Vorschrift besteht darin, dass die mögliche Exposition von Mensch (und Umwelt) durch Stoffe entsprechend deren gesamten Verwendungsspektrums erfasst werden soll, damit das Schutzziel von REACH wirksam werden kann.
Zur Frage 2:
Monomere sind nach Artikel 3 Nr. 6 Stoffe im Sinne des Artikel 3 Nr. 1; sie werden hierfür entsprechend den Vorgaben von Artikel 10 in einem Registrierungsdossier beschrieben, der auch u.a. die verschiedenen Expositionsmöglichkeiten (z.B. die nicht beabsichtigte, technologisch unvermeidbare Freisetzung aus einem Artikel bei bestimmten Bearbeitungsschritten) gegenüber diesem Stoff mit enthalten sollte; insbesondere auch im Sinne des Schutzgedanken von REACH. Da es sich aber um keine (gewollte) Anwendung/Verwendung handelt, stellt sich die Frage einer entsprechenden Registrierung generell nicht.