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Sind bei Arbeiten mit Isotopen unter der Freigrenze Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen und Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen?
KomNet Dialog 5873
Stand: 04.07.2007
Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Ionisierende Strahlung > Strahlenschutzorganisation
Dialog
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1)Muss auch bei Arbeiten mit Isotopen (P-32, H-3)unter der Freigrenze ein Strahlenschutzbeauftragter bestellt werden? 2)Sind für diese Arbeiten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen?
Antwort:
Bei genehmigungsfreiem Umgang mit Radionukliden ist die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten nicht notwendig.
Der Umgang mit einem Radionuklid ist gemäß § 8 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) genehmigungsfrei, wenn dessen Aktivität die Freigrenze nach Anlage III Tabelle 1 Spalte 2 und 3 StrlSchV nicht überschreitet. Werden zwei oder mehr Radionuklide verwendet, ist der Umgang nur dann genehmigungsfrei, wenn die Summe der Verhältniszahlen aus der vorhandenen Aktivität und der jeweiligen Freigrenze den Wert 1 nicht überschreitet (Summenformel). Dabei ist zu beachten, dass die in Abfällen vorhandenen Aktivitäten mit berücksichtigt werden müssen.
Arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen nach § 64 StrlSchV ermächtigen Arzt ist für Personen, die mit genehmigungsfreien Radionukliden umgehen, nicht notwendig. Diese Untersuchungen sind nur an beruflich strahlenexponierten Personen der Kategorie A durchzuführen.