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Ist für nachgeschaltete Anwender die Eigenregistrierung einfacher?
KomNet Dialog 5851
Stand: 21.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung
Frage:
Ich habe eine Anfrage zur Registrierung unter REACH: Ein Hersteller kann einem nachgeschalteten Anwender (DU) die identifizierte Verwendung im technischen Dossier verweigern. Dem DU steht demnach nur noch zur Verfügung, sich an einen anderen Hersteller zu wenden oder selber zu registrieren. Ist es korrekt, dass für DU die Eigenregistrierung einfacher ist als sich an einen anderen Hersteller zu wenden? Wird die Registrierung für DU vereinfacht?
Antwort:
Für die Beantwortung ihrer Frage müssen Sie die unterschiedlichen Szenarien beleuchten, die Sie als DU betreffen würden. Grundsätzlich kann ihnen ein Hersteller die Aufnahme einer identifizierten Anwendung aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt verweigern und muss dies im Sicherheitsdatenblatt entsprechend dokumentieren (Artikel 37, Absatz 3 REACh-VO).
Szenario 1: Sie wenden sich an einen Alternativhersteller. Sie geben ihm die Verwendung inklusive der zugehörigen Daten (Exposition etc.) weiter. Der Hersteller/Importeur erstellt ein Sicherheitsdatenblatt, einen Stoffsicherheitsbericht (bei Mengen > 10 Tonnen pro Jahr) und liefert Ihnen alle notwendigen stoffbezogenen Informationen. Dies gehört zur Regelkommunikation unter REACH und ist für Sie als DU nicht sehr arbeitsaufwendig.
Szenario 2: Sie selbst melden die Anwendung bei der Agentur an. Sollten Sie unter Artikel 38 Absatz 1 fallen, so müssen Sie folgende Daten an die Agentur übermitteln (Artikel 38 Absatz 2):
1. Ihre Identität
2. die Registrierungsnummer/n
3. Stoffidentität
4. Herstelleridentität
5. kurze allgemeine Angaben zu der/den Verwendung/en gemäß Anhang VI Abschnitt 3.5 und zu den Verwendungsbedingungen;
6. Gegebenenfalls einen Vorschlag für ergänzende Versuche an Wirbeltieren
Darüber hinaus müssen Sie in diesem Fall neben der Meldung der Anwendung an die Agentur auch einen Stoffsicherheitsbericht nach Anhang XII erstellen (Artikel 37 Absatz 4 - Ausnahmen sind zu beachten). Szenario 2 ist für Sie in der Regel mit einem erheblichen Maß an Arbeit verbunden, vor allem, wenn Sie einen Stoffsicherheitsbericht erstellen müssen. Sie sollten deshalb vor diesem Schritt prüfen, ob der finanzielle bzw. zeitbezogene Nutzen wirklich gegeben ist. Dazu sollten Sie vor allem beleuchten, ob und wenn ja welche Ausnahmen der Artikel 37 und 38 Sie beanspruchen können.