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Dürfen Erzeugnisse, die vor Ablauf der Registrierungsfrist eines Stoffes hergestellt wurden, nach Ablauf der Frist noch in Verkehr gebracht werden?

KomNet Dialog 5846

Stand: 21.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Artikel, Produkte, Erzeugnisse

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Frage:

Wenn eine Frist zur Registrierung verstrichen ist, darf der Stoff bzw. eine Zubereitung hieraus nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dürfen Erzeugnisse aus diesem Stoff bzw. dieser Zubereitung, welche vor Ablauf der Frist hergestellt wurden, danach noch verkauft werden? Dürfen Erzeugnisse aus diesem Stoff bzw. dieser Zubereitung, welche vor Ablauf der Frist produziert wurde, nach Ablauf der Frist noch weiterverarbeitet und verkauft werden?

Antwort:

Ein Erzeugnis ist nach Artikel 3 Ziffer 3 der REACH-Verordnung ein Gegenstand, bei dem die Form, die Oberfläche oder die Gestalt in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung die Funktion bestimmt.
Stoffe in Erzeugnisse sind nur registrierungspflichtig, wenn sie beabsichtigt freigesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, so können diese Erzeugnisse auch nach der Registrierungspflicht verkauft werden.