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KomNet-Wissensdatenbank

Wie müssen Lärmarbeitsplätze richtig gekenzeichnet werden?

KomNet Dialog 5799

Stand: 14.09.2007

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Lärm > Lärmminderungsmaßnahmen, Schutzmaßnahmen

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Frage:

Arbeitsplätze mit einem Lärmpegel > 85 müssen mit dem entsprechenden Gebotsschild ` Gehörschutztragen` gekennzeichnet werden. Muss diese Schild am Arbeitsplatz ausgehängt werden oder reicht ein entsprechendes Piktogramm des Gebotsschildes auf der für den Arbeitsplatz vorliegenden Betriebsanweisung.

Antwort:

Gemäß § 7 Abs. 4 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverodnung (LärmVibrationsArbSchV) sind Arbeitsbereiche als Lärmbereich zu kennzeichnen, wenn der obere Auslösewert für Lärm (§ 6 Nr. 1) erreicht oder überschritten wird. Falls technisch möglich, sollen die Bereiche abgegrenzt werden. Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Kennzeichnung der Arbeitsplätze (Arbeitsbereiche) gemeint hat.

Eine entsprechende Darstellung (Piktogramm) in Betriebs- oder Arbeitsanweisungen bleibt davon unberührt. 

Weitere Informationen können sie dem Arbeitskreis „Betriebslärmbekämpfung“ im Fachausschuss „Maschinenbau, Fertigungssysteme, Stahlbau“ (FA MFS) der BG Metall Süd entnehmen.