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Darf ein vor dem 01.06.2008 angemeldetes Intermediate mit Mengen bis zu 10 Tonnen/Jahr hergestellt werden, ohne neue Studien beizubringen?

KomNet Dialog 5775

Stand: 21.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

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Frage:

Ich leite das Verfahren zur Anmeldung eines Neustoffes (Intermediate) gem. ChemG §7a (100-1.000 kg/Jahr) aktuell ein. Gehe ich davon aus, dass die Anmeldung vor dem 01.06.2008 genehmigt ist: ist es richtig, dass dieses so angemeldete Intermediate dann unter REACH mit Mengen bis zu 10 Tonnen/Jahr hergestellt werden darf, ohne neue Studien beizubringen? Wo finde ich dies in der Verordnung?

Antwort:

Nach Artikel 24 Abs. 1 der Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung) gilt eine Anmeldung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG als Registrierung.
Erreicht die Menge eines hergestellten oder eingeführten angemeldeten Stoffes pro Hersteller oder Importeur die nächst höhere Mengenschwelle nach Artikel 12, so sind die zusätzlich für diese Mengenschwelle sowie für alle darunter liegenden Mengenschwellen erforderlichen Informationen nach den Artikeln 10 und 12 einzureichen.
Wurde somit eine eingeschränkte Anmeldung eingereicht, muss bereits bei Erreichen einer Produktions- bzw. Importmenge von 1 Tonne pro Jahr geprüft werden, welche zusätzlichen Prüfungen nach Artikel 12 in Verbindung mit Anhang VII bei der Agentur vorzulegen sind.