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Fallen Wickeltische für den Hausgebrauch unter den Geltungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes?
KomNet Dialog 576
Stand: 15.05.2007
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Sonstige Rechts- und Auslegungsfragen zum Inverkehrbringen
Frage:
Fallen Wickeltische für den Hausgebrauch unter den Geltungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes?
Antwort:
Ja, auch Möbel (hier Wickeltisch) fallen in den Geltungsbereich des ProdSG, da sie als Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 (1) Ziffer 2 ProdSG anzusehen sind.
Sie unterliegen in der Regel jedoch keiner Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 1 ProdSG und dürfen dementsprechend auch nicht mit einer CE- Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden. Durch den Hersteller ist jedoch sicherzustellen, dass Möbel so beschaffen sind, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung oder vorhersehbarer Fehlanwendung die Sicherheit und Gesundheit von Verwendern oder Dritten nicht gefährdet wird. Um dies sicherzustellen kann der Hersteller entsprechende Normen für Möbel heranziehen. Auf die besonderen Pflichten für Verbraucherprodukte nach § 5 ProdSG wird hingewiesen.