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KomNet-Wissensdatenbank

Zulässige Tragkraft von Hebezeugen

KomNet Dialog 573

Stand: 29.06.2005

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Mir wurde von einem ausführenden Unternehmer mitgeteilt, dass ein Hebezeug mit einer Tragkraft von 250 kg (Laufkatze elektrisch fahrbar und elektrisches Heben) standardmäßig mit 150% der angegebenen Nennlast betrieben werden darf. Das mag ich nicht glauben. Gibt es hierzu eine DIN/EN Norm?

Antwort:

Standardmäßige Überschreitung der herstellerseitig angegebenen Tragkraft bei Hebezeugen ist nicht zulässig. Hebezeuge sind Maschinen und daher dem Rechtsbereich der europäischen Maschinenrichtlinie (98/37/EG) bzw. der nationalen Maschinenverordnung (9. GPSGV) unterzuordnen. Hier sind rechtlichen Vorgaben geschaffen, um einen gefahrlosen Einsatz einer Maschine gewährleisten zu können. Im Anhang I Kapitel 4 der Maschinenrichtlinie (98/37/EG) sind unter Punkt 4.1.2.3 u.a. auch Sicherheitskoeffizienten zwischen 1,1 und 1,5 für Maschinen und Lastaufnahmeeinrichtungen für den statischen und den dynamischen Betriebszustand genannt, die bei der Herstellung dieser Maschinen und Lastaufnahmeeinrichtungen einzuhalten sind. Die mit diesen Faktoren errechenbaren Belastungen sind auf den („ungewollten“) Betriebszustand bezogene absolute obere (herstellerseitig zu garantierende) Beanspruchungsgrenzwerte, die im Normalbetrieb „gewollt“ nie erreicht werden dürfen.