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Muss ein als registriert geltendes Biozid, dass zusätzlich für einen weiteren Verwendungszweck produziert wird, erneut registriert werden?
KomNet Dialog 5720
Stand: 21.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Ein Hersteller produziert 125 Tonnen pro Jahr eines Biozides und vermarktet es unter Artikel 15. Es zählt für diesen Verwendungszweck als registriert. Falls der Hersteller beginnt, eine zusätzliche Menge von 0,5 Tonnen pro Jahr des Stoffes für einen anderen Verwendungszweck zu produzieren und zu vermarkten, 1) muss er registrieren? 2) wenn ja, für welches Tonnageband muss er Daten einreichen?
Antwort:
Nach Artikel 15, Ziffer 2 der REACH-Verordnung gelten Wirkstoffe in Biozid-Produkten in der Tat als bereits registriert. Hintergrund ist, dass gemäß Biozid-Verordnung bereits umfangreiche Prüfdaten vorgelegt werden müssen. Falls Sie den Stoff für eine andere Verwendung einsetzen wollen, so müssen Sie ihn registrieren und zwar:
- bei zusätzlichen Mengen > 1 t/a aber < 10 t/a gemäß Anhang VII der REACH-VO,
- bei zusätzlichen Mengen > 10 t/a aber < 100 t/a gemäß Anhang VIII. In diesem Fall müssen Sie gemäß Artikel 14 auch einen Stoffsicherheitsbericht incl. der Expositionsszenarien erstellen.
- bei Mengen < 1 t/a haben Sie keine Registrier-Pflichten.