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KomNet-Wissensdatenbank

Was muss der Hersteller von PVC-Regranulaten in Bezug auf REACH beachten?

KomNet Dialog 5713

Stand: 22.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Monomere, Polymere

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Frage:

Bei der Herstellung von PVC-Regranulaten werden verschiedene PVC-Materialien aus dem Rückbau (z.B. Rohre, Fenster, Rolladen) verwendet und teilweise auch vermischt. Diese Postconsumer-Materialien kommen teilweise aus Sortieranlagen und können mitunter 30 Jahre alt sein. Selbstverständlich sind von diesem Materialien keinerlei Daten mehr zu bekommen, da ja auch nicht mehr identifizierbar ist, woher diese tatsächlich stammen. Was muss der Hersteller solcher Regranulate in Bezug auf REACH beachten?

Antwort:

Regranulate sind Zubereitungen im Sinne von REACH. Es handelt sich nicht um Abfall, da diese dem Stoffkreislauf nicht entzogen werden und weiterhin Verwendung finden sollen.
Der Polymeranteil des PVC-Regranulates wäre, sofern der Monomeranteil unter 2 Massenprozent liegt, von der Registrierungspflicht ausgenommen. Dann sind lediglich die Informationspflichten gegenüber den nachgeschalteten Akteuren nach Artikel 32 zu erfüllen.
Alle anderen in diesem Zusammenhang verwendeten Stoffe, wie zum Beispiel Additive, können aber dennoch von REACH betroffen sein. Als nachgeschalteter Anwender dieser Stoffe hätten Sie die Pflichten des Titels V von REACH zu erfüllen.