Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss die Einstufung von Stoffen, die im Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG aufgeführt sind, im Rahmen der Registrierung überprüft werden?

KomNet Dialog 5707

Stand: 22.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung

Favorit

Frage:

Wie sind Stoffe zu bewerten, die derzeit in Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG aufgeführt und somit bereits `offiziell` eingestuft sind. Kann deren bereits vorliegende Einstufung als gegeben betrachtet werden oder müssen im Zuge der Registrierung auch für diese Stoffe die vorgesehenen Prüfungen durchgeführt werden?

Antwort:

Die Einstufung von Stoffen nach Anhang I der Richtlinie 67/548/EWG bleibt bestehen.

Die Registrierung von Stoffen ist allerdings unabhängig von der Einstufung zu sehen. Bei der Registrierung müssen die für die Mengenschwellen erforderlichen Tests vorgelegt werden, unabhängig davon, ob der Stoff im Anhang I gelistet ist oder nicht. Dabei kann allerdings auf Tests, die im Rahmen der Einstufung durchgeführt wurden, zurückgegriffen werden. Eine erneute (wiederholte) Testung ist nicht notwendig.


Inwieweit durch das GHS (Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals) zukünftig alte Einstufungen überprüft werden müssen, bleibt abzuwarten.