Seitentitel
KomNet-Wissensdatenbank
Muss für Maschinen mit elektrischen Gefährdungen ebenfalls eine produktspezifische Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung erstellt werden?
KomNet Dialog 5667
Stand: 04.05.2007
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Naschinen, von denen hauptsächlich Gefahren aufgrund von Elektrizität ausgehen, fallen gemäß Art. 1, Abs. 5 der MRL 98/37/EWG ausschließlich unter den Anwendungsbereich der NRL 73/23/EWG. Muss für diese Maschinen ebenfalls eine produktspezifisch ausgearbeitete Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung erstellt werden? Diese werden explizit in der MRL gefordert, nicht jedoch in der NRL und auch nicht in der EMVRL 89/336/EWG und ebenso wenig in den entsprechenden national umgesetzten Verordnungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (1.GPSG) und des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG). Die Inhalte dieser Vorschriftenwerke lassen nicht zu erkennen, dass eine Analyse erstellt werden muss. Eine entsprechende, unter der NRL harmonisierte Produktnorm ist nicht existent. Wie kann man den Konformitätsnachweis nach Modul A (interne Fertigungskontrolle) erbringen, ohne eine gleich eine zuständige oder eine benannte Stelle einschalten zu müssen? Wie kann man ohne Gefahrenanalyse und Risikobeurteilung auf eventuelle Restgefahren hinweisen?
Antwort:
Hinweis: Diese Leitlinien sind derzeit in der Überarbeitung und werden dann auf den Seiten der EU veröffentlicht.
Darüber hinaus wird mit der neuen, noch nicht in deutsches Recht umgesetzten Maschinenrichtlinie die Abgrenzungen zwischen Maschinenrichtlinie und Niederspannungsrichtlinie eindeutiger und klarer definiert werden.