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Fragen zur Registrierung von Essigsäureanhydrid und Essigsäure, die als Nebenprodukt anfallen und vermarktet werden.

KomNet Dialog 5661

Stand: 22.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Bei einem nicht in der EG ansässigen Pharmaproduzenten fällt im Herstellungsprozess aufgrund des Einsatzstoffes Essigsäureanhydrid als Nebenprodukt eine ca.50:50 Mischung aus Essigsäure/Essigsäureanhydrid an. Ca. 1.000 Tonnen dieser Mischung werden von einem EG-Händler exklusiv in der EG vermarktet. Der Vorlieferant des Anhydrids ist ein EG-Produzent, der dieses Produkt registrieren wird. Es stellen sich folgende Fragen: 1. Welche Mengenschwellen sind für den Registrierungszeitraum relevant? Die Einzelstoffe oder die Mischung? 2. Welche Stoffe müssen vorregistriert werden? Nur die sich im Prozess aus dem Anhydrid bildende Essigsäure oder beide Chemikalien?

Antwort:

Zur Beantwortung Ihrer Frage ist es sinnvoll, sich die bisherige Praxis anzuschauen. Essigsäure und Acetanhydrid sind beide im EINECS-Register enthalten (Essigsäure 200-580-7, Acetanhydrid 203-564-8 ; Recherchierbar unter http://ecb.jrc.it/esis/). Je nach Konzentration gibt es für beide Stoffe unterschiedliche R-Sätze. Somit handelt es sich um unterschiedliche Stoffe.
Zu Frage 1: Die jeweiligen Mengenschwellen der Einzelstoffe sind relevant. Beides sind Phase-in-Stoffe im Mengenband zwischen 100 und 1.000 Tonnen, so dass sie bis zum 01.06.2013 (Artikel 23) registriert werden müssen.
Zu Frage 2: Aus dem oben gesagten ergibt sich auch, dass beide Stoffe vorregistriert werden müssen.
Hinweis: Sollte das Anhydrid weiter zu Essigsäure umgesetzt werden, so sollten Sie prüfen, ob eventuell die Anforderungen des Artikels 18 für ein transportiertes, isoliertes Zwischenprodukt erfüllt werden.