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Ist Feldspat registrierungspflichtig, wenn 73% chemisch gebundenes SiO2 enthalten sind?
KomNet Dialog 5653
Stand: 22.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Wir sind ein Tagebaubetrieb, der Feldspat abbaut. Der von uns gewonnene Feldspat ist ein natürliches Mineral, das mechanisch zerkleinert, sonst jedoch keiner chemischen oder sonstigen Veränderung unterzogen wird. Nach unserer Auffassung sind wir daher von REACH nicht betroffen. Allerdings enthält unser Rohstoff ca. 73 % chemisch gebundenes SiO2. Fällt der Rohstoff daher evtl. doch unter die Registrierungspflicht?
Antwort:
Laut REACH-Verordnung, Anhang V Ziffer 7 sind Mineralien von der Registrierungspflicht ausgenommen (unabhängig von der Zusammensetzung), soweit sie chemisch nicht verändert wurden.
Es spielt für die Registrierungspflicht unter REACH also keine Rolle, welche (chemische) Zusammensetzung der Feldspat hat, solange er von Ihnen oder anderen Menschen nicht chemisch verändert wurde.