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KomNet-Wissensdatenbank

Fällt die Herstellung von Faulgas und die Trocknung von Klärschlamm sowie die anschließende Entsorgung unter REACH?

KomNet Dialog 5652

Stand: 22.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Fällt die (zwangsläufige) Herstellung von Faulgas (mit anschließender Verwendung in einem eigenen Blockheizkraftwerk) und die Trocknung von Klärschlamm (in einer eigenen Klärschlammtrocknungsanlage) sowie die anschließende Entsorgung unter REACH?

Antwort:

Faulgas ist ein natürliches Prozessgas. Nach Anhang V Nr. 10 REACH-Verordnung sind von der Registrierung ausgenommen:
„die folgenden Stoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden: Flüssiggas, Erdgaskondensat, Prozessgase und deren Bestandteile, Koks, Zementklinker und Magnesia;
Da das Gas intern verbrannt wird, sind die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten, es entstehen aber keine weiteren stoffbezogenen Kommunikationspflichten.
Der Klärschlamm und seine Inhaltsstoffe sind als Abfall vom Geltungsbereich von REACH (Artikel 2 Absatz 2) ausgenommen, wenn es sich um „Abfall im Sinne der Richtlinie 2006/12/EG handelt. Diese Abfälle gelten nicht als Stoff, Zubereitung oder Erzeugnis im Sinne des Artikels 3 der REACH-Verordnung.