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Muss ein Destillationssumpf (Rückstand), der der Verbrennung zugeführt wird, unter REACH registriert werden?
KomNet Dialog 5626
Stand: 23.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
In unserem Unternehmen soll ein Destillationssumpf entsorgt werden. Der Sumpf hat einen Brennwert von ca. 20.000 kJ/kg. Ist dieser Abfall von der REACH Registrierung befreit oder muss er registriert werden, wenn er einen Brennwert von > 11.000 kJ/kg hat.
Antwort:
Nach Artikel 2, 2 der REACH VO gilt REACH nicht für Abfall im Sinne der Europäischen Abfall-Richtlinie RL 2006/12/EG (pdf-Datei, 37 kB).
Nach Anhang 1 der RL 2006/12/EG sind Destillationsrückstände Abfall und gehören zur Abfallgruppe Q8 Rückstände aus industriellen Verfahren. Damit gilt REACH nicht für Destillationsrückstände. (Der Brennwert ist in der REACH VO bzw. der RL 2006/12/EG nicht erwähnt).