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Wie sind wir bezüglich REACH einzuordnen, wenn wir Schaummittelkonzentrate aus EU-Staaten importieren und diese direkt an Kunden weitergeben?
KomNet Dialog 5612
Stand: 23.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer
Frage:
Wir importieren Schaummittelkonzentrate aus EU-Staaten und lagern diese originalverpackt bei uns zwischen, bevor sie weiter gehen an Kunden bzw. lassen sie direkt auf Baustellen liefern. Eine Ver- oder Bearbeitung der Konzentrate wird von uns nicht durchgeführt. Wo müssen wir uns bei REACH einordnen bzw. was müssen wir in diesem Fall in Sachen REACH tun?
Antwort:
Im Rahmen der REACH Verordnung treten Sie als Händler auf. Ihre Pflichten sind im Wesentlichen die Weitergabe der Informationen Ihres Vorlieferanten an Ihre Kunden und in bestimmten Fällen die Weitergabe von Informationen Ihrer Kunden an den Vorlieferanten (z.B. bei Vorbereitung der Registrierung). Sie müssen also den Informationsfluss innerhalb der Lieferkette aufrechterhalten.
Zu beachten ist vor allem Titel IV der REACH-Verordnung "Informationen entlang der Lieferkette" und Titel V „nachgeschaltete Anwender“.