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KomNet-Wissensdatenbank

Sind durch die REACH-Verordnung der EU besondere Verpflichtungen für Druckereien zu erwarten?

KomNet Dialog 5596

Stand: 23.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Rollentypen

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Frage:

Sind durch die REACH-Verordnung der EU Verpflichtungen für Druckereien zu erwarten sind, die mehr als eine (zehn) Tonnen UV-Farben - z.B.: Lack, Kaschierkleber oder Deckweiß - im Jahr verarbeiten und somit als `Polymerisierer` agieren, da diese unter UV-Strahung aushärten und vernetzen. Müssen die Etikettendrucker die Verpflichtungen erfülllen, als würden sie ein Polymer herstellen, oder ist dafür der Hersteller der UV-Farbe in der Verpflichtung?

Antwort:

Als Druckerei sind Sie Endverbraucher der Stoffe und Zubereitungen. Endverbraucher werden unter REACH anders behandelt als Hersteller einer chemischen Verbindung.
Nach Anhang V Ziffer 3 bestehen für Sie keine Registrierungspflichten. Allerdings müssen sie überprüfen, ob die sichere Verwendung der Materialien auf Basis des erweiterten Sicherheitsdatenblatts des Lieferanten gewährleistet wird.