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Inwieweit wurde die besondere Situation von KMU bei der REACH-Verordnung berücksichtigt?
KomNet Dialog 5584
Stand: 23.09.2009
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Chemikalien > Zulassungs- und Beschränkungsverfahren
Frage:
Im Entwicklungszeitraum der REACH-Verordnung seit der Veröffentlichung des Weissbuchs über die Strategie für eine zukünftige Chemikalienpolitik im Frühjahr 2001 wurde heftig über die Auswirkungen von REACH besonders für KMU diskutiert, teilweise war dabei von deren Existenzbedrohung die Rede. Auch nack Inkrafttreten der REACH-Verordnung sind die Befürchtungen einer Existenzbedrohung von KMU durch REACH weiterhin gegeben. Ist in die REACH-Verordnung - und falls ja, zu welchen Aspekten - eine besondere Berücksichtigung der Situation für KMU eingeflossen?
Antwort:
Generell sollen gemäß Erwägungsgrund (8) der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) die möglichen Auswirkungen dieser Verordnung auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und die Notwendigkeit, jegliche Diskriminierung dieser Unternehmen zu vermeiden, besondere Berücksichtigung finden.
Da die Verantwortung für das Risikomanagement im Zusammenhang mit Stoffen bei den natürlichen oder juristischen Personen liegt, die diese Stoffe herstellen, einführen, in Verkehr bringen oder verwenden, sollen gemäß Erwägungsgrund (18) der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) Informationen über die Durchführung dieser Verordnung insbesondere für KMU leicht zugänglich gemacht werden.
Weiterhin sollen gemäß Erwägungsgrund (39) der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den von der Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) bereitgestellten schriftlichen Leitlinien einzelstaatliche Auskunftsstellen („helpdesks“) einrichten um den Unternehmen, insbesondere den KMU, zu helfen, die Anforderungen dieser Verordnung zu erfüllen.
Nach Artikel 74 „Gebühren und Entgelte“ Absatz 3 Satz 4 der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) wird in allen Fällen für KMU eine ermäßigte Registrierungsgebühr festgesetzt werden.
Das Sekretariat der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) nimmt als Aufgabe gemäß Artikel 77 „Aufgaben“ Absatz 2 Buchstabe g der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) gegebenenfalls die Bereitstellung technischer und wissenschaftlicher Leitlinien und Hilfsmittel für die Anwendung dieser Verordnung vor, insbesondere zur Unterstützung der Industrie und insbesondere der KMU bei der Ausarbeitung von Stoffsicherheitsberichten.
Das Forum der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) nimmt als Aufgabe gemäß Artikel 77 „Aufgaben“ Absatz 4 Buchstabe g der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) erforderlichenfalls eine Kontaktaufnahme mit der Industrie auf, wobei den besonderen Bedürfnissen von KMU besonders Rechnung zu tragen ist, und anderen interessierten Kreisen, einschließlich einschlägiger internationaler Organisationen.
Wenn nach Anhang XVI „Sozioökonomische Analyse“ der EG-Verordnung 1907/2006 (REACH) eine sozioökonomische Analyse in Zusammenhang mit einem Zulassungsantrag (Artikel 62 Absatz 5 Buchstabe a) oder mit einer vorgeschlagenen Beschränkung (Artikel 69 Absatz 6 Buchstabe b) eingereicht wird, hat diese u.a. folgendes Element zu beinhalten: Informationen über weiter reichende Folgen für Handel, Wettbewerb und wirtschaftliche Entwicklung (insbesondere für KMU und in Bezug auf Drittländer) bei der Erteilung oder der Verweigerung einer Zulassung oder einer vorgeschlagenen Beschränkung. Dabei können lokale, regionale, nationale oder internationale Aspekte berücksichtigt werden.
Der REACH-Net – Beratungsservice soll bei fachlichen Fragen und Problemen in Bezug auf REACH praxisgerechte Antworten und Lösungen bieten. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Einschätzungen zu Problemlagen oder wirtschaftlichen Entwicklungen abgeben und auch kein Sprachrohr bestimmter Branchen, Betriebsgrößenklassen oder Akteursgruppen sind. Hierzu bitten wir Sie, sich direkt an die zuständigen Interessenverbände zu wenden, wie z.B. an
- den Verband der Chemischen Industrie (www.vci.de),
- die Industriegewerkschaft Bergbau-Chemie-Energie (www.igbce.de),
- den Verband der Mineralfarbenindustrie (www.vdmi.de) oder
- den Verband der Deutschen Lackindustrie (www.lackindustrie.de).