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Können Zubereitungen und Stoffe, die wir von unserem japanischen Mutterkonzern importieren, als isolierte Zwischenprodukte betrachtet werden?

KomNet Dialog 5540

Stand: 24.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen

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Frage:

Wir sind die deutsche Tochter eines japanischen Konzerns. Wir importieren und verarbeiten diverse Zubereitungen und Rohstoffe von unserer japanischen Mutter. Können diese Zubereitungen und Stoffe als isolierte Zwischenprodukte betrachtet werden?

Antwort:

Auch importierte Stoffe als solche oder in Zubereitungen können als transportierte isolierte Zwischenprodukte betrachtet werden; im einschlägigen Artikel 18 der REACH-Verordnung heißt es ausdrücklich Hersteller oder Importeur.
Sind die weiteren, in jenem Artikel genannten Voraussetzungen erfüllt, so können die dort aufgeführten Erleichterungen bei der Registrierung in Anspruch genommen werden. Das Registrierungsdossier muss in diesen Fällen nur die verfügbaren Informationen zu den Stoffeigenschaften enthalten; weitere Stoffprüfungen oder ein Stoffsicherheitsbericht sind nicht notwendig. Bei Zwischenprodukten über 1.000 Tonnen/Jahr ist aber wenigstens der vollständige Grunddatensatz nach Anhang VII der Verordnung erforderlich.
Die Voraussetzungen sind im Absatz 4 des o. g. Artikels aufgeführt. Sie lauten im Wesentlichen:
- das Zwischenprodukt wird zur Synthese anderer Stoffe eingesetzt (und dabei verbraucht);
- das Zwischenprodukt ist während seines gesamten Lebenszyklus durch technische Mittel strikt eingeschlossen;
- es werden Verfahrens- und Überwachungstechnologien eingesetzt, die Emissionen und sich daraus ergebende Expositionen minimieren; dies gilt auch bei Unfällen oder wenn Abfälle anfallen, sowie bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten;
- nur ausgebildetes und zugelassenes Personal geht mit dem Zwischenprodukt um;
- die Verfahren für den Umgang mit dem Zwischenprodukt werden sorgfältig dokumentiert und streng überwacht.
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, ist eine normale Registrierung mit vollständigem Registrierungsdossier einzureichen. Die Einhaltung dieser Bedingungen sollte innerhalb eines Konzern grundsätzlich leichter zu gewährleisten sein als zwischen verschiedenen Firmen.
Natürlich gelten die Fristenregelungen für Phase-in-Stoffe auch für Zwischenprodukte, wenn sie vorregistriert worden sind.