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KomNet-Wissensdatenbank
Muss ein neuer Gasometer eine CE-Kennzeichnung aufweisen?
KomNet Dialog 5535
Stand: 04.05.2007
Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Kennzeichnungen
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wir möchten einen neuen Gasometer errichten. Der Anbieter hält eine CE - Kennzeichnung nicht für erforderlich. Ist das korrekt?
Antwort:
Für Gasometer (in der Regel 0,05 bar Betriebsdruck), als Gesamtanlage betrachtet, sind hier keine anwendbaren Vorschriften bekannt, die ein Konformitätsverfahren mit entsprechender CE- Kennzeichnung vorschreiben.
Allerdings ist davon auszugehen, dass viele Komponenten, die für die Funktion des Gasometers notwendig sind entsprechend der anwendbaren Vorschriften (z. B. 1. GPSGV in Verbindung mit Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG (früher 73/23/EWG), Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV) i.V.m. der Richtlinie 94/9/EG (ATEX) und Druckgeräteverordnung (14 GPSGV) i.V.m. der DGRL)) mit einer CE- Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden müssen.