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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Rolle übernimmt ein Beschichter von Industrietextilien bezüglich REACH?

KomNet Dialog 5532

Stand: 24.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Nachgeschaltete Anwender

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Frage:

Welche Rolle übernimmt ein Beschichter von Industrietextilien (kunststoffbeschichtete Gewebe, PTFE-beschichtete Gewebe, PTFE- Glasgewebe, beschichtetes Trägermaterial für Plakatwerbung)?

Antwort:

Als Beschichter von Industrietextilien dürften Sie in der Regel als nachgeschalteter Anwender gelten. Die genaue Definition hierzu finden Sie im Artikel 3 Nr. 13 der REACH-Verordnung. Unsere Datenbank enthält bereits eine Anzahl an Dialogen, die sich mit den Fragen und Problemen der nachgeschalteten Anwender befassen.
Kaufen Sie die Stoffe von außerhalb der EU ein, gelten Sie als Importeur (Artikel 3 Nr.11).
Die Industrietextilien gelten als Erzeugnis. Sollten aus diesen Erzeugnissen Stoffe beabsichtigt freigesetzt werden (wie z.B. bei bestimmten Funktionstextilien, wie "cremende Strümpfe"), haben Sie als Hersteller der Erzeugnisse die Pflicht, diese Stoffe zu registrieren, wenn sie noch nicht für diese Verwendung registriert sind und sie insgesamt in Mengen größer 1 Tonne/Jahr in den Erzeugnissen enthalten sind.