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Wann wurde der Benzolgehalt in Universalreinigern auf 0,1 % abgesenkt?
KomNet Dialog 5515
Stand: 15.05.2007
Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Zulässige Belastungen > Grenzwerte
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Es geht um die Chemikalienverbotsverordnung, die erstmals 1993 in Kraft trat. Mir geht es um das Benzol. Heute ist ja nur noch eine Konzentration bis 0,1 % erlaubt (bis auf Kraftstoff und wenige weitere Ausnahmen). Ich hätte gerne gewusst, seit wann diese Grenze besteht? War diese schon in der Urfassung der Verordnung 1993 festgelegt? Es interessiert mich, da ich einen Universalreiniger bedenkenlos angewendet habe, ohne Schutzhandschuhe oder sonstige Vorkehrungen. Habe einige Tage bei der Renovierung einer Wohnung damit gearbeitet und mir nichts dabei gedacht. Nun habe ich was wegen Benzols oder ähnlichen krebserregenden Stoffen gelesen. Nun mache ich mir Sorgen, die Dose wurde bereits vor einigen Jahren gekauft, ca. 2000 und ich möchte wissen, ob der Benzolgehalt damals schon gesetzlich auf diese 0,1 % festgelegt war.
Antwort:
In der Arbeitsstoffverordnung von 1971 wurde der Bezolgehalt auf 1% beschränkt und in der Gefahrstoffverordnung von 1992 auf kleiner/gleich 0,1%.
Allerdings kann vom Kaufdatum nicht unbedingt auf das Herstellungsdatum geschlossen werden. Es gibt Fälle, in denen selten verkaufte Mittel noch 1-2 Jahre in den Regalen lagerten und in den Verkauf gelangten.
Für weitere Informationen siehe: http://www.hvbg.de/d/bia/pub/rep/rep04/pdf_datei/benzol1.pdf
Stand: April 2007