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Dürfen Zubereitungen mit Stoffen, deren Registrierungsfristen abgelaufen sind, noch verkauft oder verarbeitet werden?
KomNet Dialog 5504
Stand: 24.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Frage:
Wenn eine Frist zur Registrierung verstrichen ist, darf der Stoff nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dürfen Zubereitungen mit diesem Stoff, welche vor Ablauf der Frist hergestellt wurden, danach noch verkauft werden? Dürfen Zubereitungen mit diesem Stoff, welcher vor Ablauf der Frist produziert wurde, nach Ablauf der Frist noch hergestellt und verkauft werden?
Antwort:
Wenn die Registrierungsfrist abgelaufen ist, ohne dass der Stoff registriert wurde, darf der Stoff nicht mehr in Verkehr gebracht werden; weder als solcher noch als Bestandteil einer Zubereitung. Eine Übergangsfrist für den Verbrauch von Altlasten findet sich in der REACH-Verordnung nicht. Dafür sind die Übergangsfristen für die Registrierung der so genannten Phase-in-Stoffe ja lang genug; entsprechend sollten sie auch genutzt werden.