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Wieso ist Zementklinker von der Registrierung ausgenommen? Gilt diese Ausnahmeregelung auch für andere synthetisch hergestellte Mineralien?
KomNet Dialog 5503
Stand: 24.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Artikel, Produkte, Erzeugnisse
Frage:
Wieso ist Zementklinker gem. Anhang V/7 von der Registrierung ausgenommen, obwohl es sich um ein aus verschiedenen Naturprodukten im Drehrohrofen synthetisch hergestelltes Produkt handelt? Kann man diese Ausnahmeregelung für andere synthetisch hergestellte Mineralien, wie z.B. Spinelle, Mullite, ebenfalls in Anspruch nehmen? (Hier werden ebenfalls Naturstoffe im Drehrohrofen zu den Produkten umgesetzt).
Antwort:
Zementklinker ist im Anhang V unter Nummer 10 gelistet und -soweit nicht chemisch verändert- von der Registrierung ausgenommen.
Daraus abzuleiten, dass andere synthetisch hergestellte Mineralien ebenfalls von der Registrierung ausgenommen sind, ist leider nicht möglich. Zementklinker sind ausdrücklich erwähnt, andere Mineralien nicht. Für diese gilt auf jeden Fall die Bedingung, dass sie nicht chemisch verändert werden dürfen.