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Handelt es sich bei einem Klebeband, einer nicht-reflektierenden Beschichtung oder Folie um eine Zubereitung oder ein Erzeugnis?

KomNet Dialog 5500

Stand: 24.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Artikel, Produkte, Erzeugnisse

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Frage:

Handelt es sich bei einem Klebeband, einer nicht-reflektierenden Beschichtung oder Folie um eine Zubereitung oder ein Erzeugnis? In RIP 3.8 sind Klebebänder als Erzeugnisse mit beabsichtiger Freisetzung eingestuft. Bezieht sich diese Bewertung auf das Lösungsmittel, das während der Nutzung freigesetzt wird? Wie ist ein Klebeband zu bewerten, das aus einem Polymer besteht und auf das eine Klebeschicht aufgebracht wurde, die ebenfalls aus einem Polymer besteht, das nicht freigesetzt wird? Kann dies als Erzeugnis im Sinne von Artikel 7 Ziffer 2 betrachtet werden, bei dem eine Freisetzung nicht beabsichtigt ist? Ist eine nicht-reflektierende Folie, die mit einem Polymerfilm beschichtet ist, eine Zubereitung oder ein Erzeugnis, wenn sie sich a) auf einer Rolle befindet oder b) in Stücke geschnitten wird, um sie passend auf eine Scheibe zu kleben?

Antwort:

Bei einer polymeren Folie handelt es sich um ein Erzeugnis, da entscheidend die Form und nicht die Zusammensetzung ist. Hinsichtlich der klebenden Schicht ist zu prüfen, ob wirklich keine Freisetzung erfolgt oder ob nicht doch während des gesamten Produktlebenszyklus eine Freisetzung eines Stoffes oder einer Zubereitung erfolgt und nichts auf dem Untergrund verbleibt, wenn die Folie wieder abgezogen wird. Die Agentur wird in solchen Fällen Bezug auf Artikel 7 Ziffer 5 nehmen, wenn dabei gefährliche Substanzen freigesetzt werden.

Beschichtete, nicht-reflektierende Folien sind als Erzeugnisse zu beurteilen, wenn die Form entscheidend ist. Die Form selbst wird nicht grundsätzlich dadurch verändert, indem die Folie in kleinere Stücke geschnitten wird.