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Fällt die Herstellung von Stahl unter die Registrierungspflicht von REACH?

KomNet Dialog 5499

Stand: 24.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Fällt die Herstellung von Stahl unter die Registrierungspflicht von REACH?

Antwort:

Registrierungspflichtig unter REACH ist nur das Herstellen von Stoffen, nicht das Herstellen von Zubereitungen. Bei Legierungen, wozu Stahl zu rechnen ist, handelt es sich um Zubereitungen, deren Herstellung keine Registrierungspflicht auslöst.
Dementsprechend gab es bereits eine entsprechende EINECS Melderegel: Homogene und heterogene Legierungen sind nicht meldbar. Intermetallische Verbindungen mit wohl definierter Stöchiometrie können gemeldet/registriert werden.