Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie erhält man eine Registriernummer und eine Zulassung? Wo kann man die DNEL- und PNEC-Werte erfahren?

KomNet Dialog 5497

Stand: 24.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Anforderungen an die Registrierung

Favorit

Frage:

Wie erhält man eine Registriernummer gemäß Artikel 20 Absatz 1 der REACH-Verordnung? Wo kann man die DNEL- und PNEC-Werte erfahren? Wie erhält man eine Zulassung?

Antwort:

Ab 01.06.2008 müssen Stoffe mit Herstellungs-/Importmengen über 1Tonne pro Jahr bei der Europäischen Chemikalien Agentur (EChA) registriert werden, sofern sie nicht unter die Übergangsregelungen für Phase-In-Stoffe fallen. Die Agentur weist dem Dossier, wenn es vollständig ist, eine Registriernummer zu und informiert den Registranten unverzüglich darüber.
Hierzu ist ein Registrierungsdossier mit bestimmten Informationen einzureichen (physikalisch-chemische Daten sowie toxikologische und ökotoxikologische Angaben).
Der Umfang der einzureichenden Informationen richtet sich nach dem Mengenbereich, in dem der Stoff pro Jahr produziert bzw. importiert wird.
DNEL: DNEL ist die Abkürzung des sog. Derived No Effect Level. Dieser Wert wird für humantoxikologische Endpunkte abgeleitet und in einem Sicherheitsdatenblatt aufgenommen. Mit dem im Sicherheitsdatenblatt angegebenen DNEL-Wert können Arbeitsplatzgrenzwerte abgeleitet werden.
Gemäß Artikel 77 Absatz 2e ist die Agentur verpflichtet, in einer Datenbank Informationen zu registrierten Stoffen und auch zu DNEL-Werten öffentlich zugänglich zu machen.
Verwender von Stoffen können einen Zulassungsantrag bei der Europäischen Chemikalienagentur für Stoffe stellen, die im Anhang XIV der REACH Verordnung gelistet sind.
Eine Zulassung wird erteilt, wenn eine Verwendung ausreichend kontrolliert ist. Verwendungen von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften (wie CMR oder PBT) können dem Zulassungsverfahren unterworfen werden.