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Welche Inhalte muss eine Betriebsanleitung für Flurförderzeuge aufweisen?
KomNet Dialog 5491
Stand: 04.05.2007
Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen
Frage:
Was ist bei der Auswahl von Rückhaltesystemen für Gabelstapler und Flurförderzeugen zu beachten? Was muss eine Betriebsanleitung für Flurförderzeuge enthalten, reicht z.B. der pauschale Verweis auf eine VDMA-Broschüre?
Antwort:
Die Betreiber von Flurförderzeugen (FFZ) müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz prüfen, ob aufgrund der speziellen Einsatzbedingungen in ihrem Betrieb besondere Gefährdungen bestehen und entsprechende Schutzmaßnahmen festlegen. Dabei geht es nicht nur um Risiken durch das Kippen von Fahrzeugen, sondern auch um Risiken durch Absturz und Kollisionen. Hierzu zählen auch z.B. Risiken durch Dieselmotoremissionen (DME), die zu einer Verwendungsbeschränkung in Gebäuden oder Containern führen kann und an dieser Stelle nicht weiter betrachtet werden sollen.
An die Betriebsanleitungen des Herstellers werden hohe Anforderungen gestellt. Unzureichende Betriebsanleitungen können strafrechtliche Konsequenzen haben und zur Inanspruchnahme der Produkthaftung führen.
Allgemeine Hinweise z.B. auf eine VDMA-Druckschrift sind für den Ausschluß von Risiken nicht ausreichend. Die Informationen des Herstellers müssen bedarfsgerecht aus sich heraus verständlich sein:
Der Hersteller eines FFZ ist gehalten, nach Maßgabe der Ziffer 1.1.2. c im Anhang I Maschinen-Richtlinie eventuelle Verwendungsbeschränkungen beim Einsatz der Geräte ohne Rückhalteeinrichtungen zu nennen.
Niederhubwagen, Hochhubwagen, Schubstapler, Schlepper und Plattformwagen mit aufsitzendem Fahrer sind in der Regel nicht betroffen, da bei diesen FFZ das Verletzungsrisiko des Fahrers durch Kippen des FFZ bauartbedingt begrenzt ist. Die Ausrüstung dieser Fahrzeuge mit Rückhaltesystemen ist jedoch geboten, wenn Absturzgefahren von Rampen bestehen, also z.B. im LKW-Andockbereich von Speditionen oder auf Bahnsteigen. Auch bei Kollisionsgefahr in räumlich beengten Einsatzbereichen oder bei Begegnungsverkehren können Rückhaltesysteme als Schutzmaßnahme in Frage kommen. Hierbei ist auch die nicht bestimmungsgemäße Verwendung zu berücksichtigen, soweit diese nach vernünftigem Ermessen und betrieblichen Erfahrungen in Betracht gezogen werden kann. Beispielsweise reicht der Hinweis auf Verkehrswegmarkierungen allein nicht aus, wenn diese erfahrungsgemäß keine ausreichende Gewähr für eine Einhaltung der Verkehrswege bieten.
Schlußfolgerung
Der Betreiber des FFZ stellt in seiner Gefährdensanalyse die Gefahren durch Umsturz, Absturz oder Begegnungsverkehre fest.
Nachstehend eine Übersicht über mögliche Rückhaltesysteme. Die Auswahl der Einrichtung obliegt dem Betreiber.
Beckengurt:
Vorteil: in Verbindung mit kurzer Rückenlehne, große Beweglichkeit der Rückenwirbel.
Nachteil: nur Schutz gegen Herausfallen.
Bemerkung: Standardlieferumfang
Nachteil: nur Schutz gegen Herausfallen.
Bemerkung: Standardlieferumfang
3-Punkt-Gurt:
Vorteil: Schutz gegen Herausfallen und bei Frontalaufprall.
Nachteil: Beweglichkeit der Rückenwirbel eingeschränkt, besondere Beanspruchung der Halswirbel.
Bemerkung: Kräfte werden nicht durch Sitz aufgenommen. Besondere Aufnahme durch Chassis/Fahrerschutzdach erforderlich.
Vorteil: Schutz gegen Herausfallen und bei Frontalaufprall.
Nachteil: Beweglichkeit der Rückenwirbel eingeschränkt, besondere Beanspruchung der Halswirbel.
Bemerkung: Kräfte werden nicht durch Sitz aufgenommen. Besondere Aufnahme durch Chassis/Fahrerschutzdach erforderlich.
Fahrerkabine mit festen Türen (rechts und links):
Vorteil: größte Beweglichkeit der Rückenwirbel. Fahrer ist gegen Wittungseinflüsse geschützt.
Nachteil: Sichteinschränkung.
Bemerkung: der Fahrer braucht den vorhandenen Gurt nicht anlegen. Beckengurt ist montiert, damit der Stapler ohne Türen betrieben werden kann (Sommer) oder beim Einsatz auf Rampen mit Absturzgefahr.
Vorteil: größte Beweglichkeit der Rückenwirbel. Fahrer ist gegen Wittungseinflüsse geschützt.
Nachteil: Sichteinschränkung.
Bemerkung: der Fahrer braucht den vorhandenen Gurt nicht anlegen. Beckengurt ist montiert, damit der Stapler ohne Türen betrieben werden kann (Sommer) oder beim Einsatz auf Rampen mit Absturzgefahr.
Bügeltüren oder Klappbügel (recht und links):
Vorteil: größte Beweglichkeit der Rückenwirbel. Erhöhte Sicherheit bei Kopplung der Bügelfunktion an die Betätigung der Handbremse.
Nachteil: Bügel, die beim Öffnen nicht im Profil des Staplers bleiben, behindern den Ausstieg in engen Arbeitsbereichen (Containern).
Bemerkung: an Stelle eines anderen Rückhaltesystems. Wirkung abhängig vom Verhalten des Fahrers. Keine Pflicht zum Anlegen eines Gurtes.
Nachteil: Bügel, die beim Öffnen nicht im Profil des Staplers bleiben, behindern den Ausstieg in engen Arbeitsbereichen (Containern).
Bemerkung: an Stelle eines anderen Rückhaltesystems. Wirkung abhängig vom Verhalten des Fahrers. Keine Pflicht zum Anlegen eines Gurtes.