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Ist eine Überwachung der REACH-Verordnung vorgesehen/vorgeschrieben? Welche Behörden werden die Überwachung vornehmen?
KomNet Dialog 5477
Stand: 24.09.2009
Kategorie:
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Ist eine Überwachung der REACH-Verordnung vorgesehen/vorgeschrieben? Welche Behörden werden die Überwachung vornehmen?
Antwort:
Eine Überwachung der Verordnung 1907/2006/EG (REACH-Verordnung) ist vorgeschrieben. Nach Artikel 125 der REACH-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten ein System amtlicher Kontrollen und anderer im Einzelfall zweckdienlicher Tätigkeiten unterhalten. In Deutschland soll die Überwachung durch die Bundesländer durchgeführt werden. Eine entsprechende Regelung wird es im noch zu ändernden Chemikaliengesetz geben.
Nach Artikel 126 der REACH-Verordnung sind Sanktionen vorgesehen. Auch diese müssen noch im nationalen Recht festgeschrieben werden.