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KomNet-Wissensdatenbank

Wie ist mit dem digitalen Kontrollgerät bzw. den Daten zu verfahren, wenn die Fahrzeuge innerhalb eines Firmenverbundnetzes eingesetzt werden?

KomNet Dialog 5453

Stand: 04.03.2007

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Wir haben in unserem Unternehmensverbund mehrere Fahrzeuge mit digitalem Tachographen. Diese werden innerhalb des Verbundes regelmäßig zu rechtlich selbständigen Unternehmen verschoben (verliehen). Das Auslesen der Tachographen erfolgt alle 4-6 Wochen in eigenen Werkstätten im Rahmen der regelmäßigen Fahrzeugwartung. Wenn wir die Tachographen jeweils für das betreibende Unternehmen anmelden würden, fürchten wir, dass Daten verloren gehen, da die Werkstätten im nachhinein gar nicht wissen, von welchen Unternhemen das Fahrzeug eingesetzt wurde. Da die Werkstätten bis auf eine Ausnahme alle zu einem Unternehmen gehören, möchten wir alle Tachographen grundsätzlich an diesem Unternehmen anmelden, gleich von welchem verbundenen Unternehmen das Fahrzeug auch eingesetzt wird. Dies können wir anhand der betriebsinternen Dokumente jederzeit nachvollziehen. Ist diese Vorgehensweise zulässig?

Antwort:

Der Unternehmer hat nach § 9 Abs. der Fahrpersonalverordnung dafür zu sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für das Unternehmen die Unternehmenskarte in das Kontrollgerät eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs dem Unternehmen zuzuordnen.
In einem Unternehmen mit mehreren Niederlassungen, wo der Einsatzort der Fahrzeuge innerhalb dieses Verbundes sich ändert, kann es ratsam sein, die Fahrzeuge mittels einer Unternehmenskarte an einem Standort anzumelden. So können die Daten nur mit einer Unternehmenskarte heruntergeladen werden. Mit dem vorgeschriebenen 1-stelligen Folgeindex (Bezeichnung der Anzahl für ein Unternehmen ausgestellten Unternehmenskarten) können einer Unternehmensidentifikationsnummer maximal 62 Karten zugeordnet werden.