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Welche besonderen branchenspezifischen Herausforderungen haben Unternehmen der Farben- und Lackbranche durch das zukünftige REACH-System?

KomNet Dialog 5449

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Sichere Chemikalien > Zulassungs- und Beschränkungsverfahren

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Frage:

Was sind die typischen Fragen von durch REACH betroffene Unternehmen der Farben- und Lackbranche? Welche besonderen branchenspezifischen Herausforderungen haben Unternehmen der Farben- und Lackbranche durch das zukünftige REACH-System?

Antwort:

Bei den meisten im Farb- und Lackbereich eingesetzten Materialien handelt es sich um Zubereitungen, nicht um originäre Stoffe. Die Registrierungsfristen und –anforderungen nach REACH gelten aber ausschließlich für Stoffe. Gemäß der REACH-Terminologie sind die Farb- und Lackhersteller, wenn sie nicht eigene Stoffe herstellen/importieren, in der Regel sog. downstream user (nachgeschaltete Anwender), die zwar nicht selbst registrieren müssen, aber durchaus von REACH betroffen sind. Zum einen müssen die Zubereitungen, die sie verarbeiten, Angaben enthalten, welche registrierten Stoffe (> 1 Tonne/Jahr) in der jeweiligen Zubereitung enthalten sind. Weiterhin sind in der gesamten Lieferkette die Informationen weiterzugeben (Art. 31 – 36 der Verordnung), die einen sicheren Umgang für Mensch und Umwelt mit den jeweiligen Chemikalien gewährleisten. Die Rechte und Pflichten der nachgeschalteten Anwender sind in den Art. 37 – 39 wiedergegeben.
Um heute schon als nachgeschalteter Anwender sicher zu sein, dass die erforderlichen Grundstoffe für die benötigten Zubereitungen auch zukünftig längerfristig zur Verfügung stehen, sollten schon jetzt die Stoffhersteller gefragt werden, ob sie beabsichtigen, ihren jeweiligen Stoff registrieren zu lassen. Ansonsten gilt die Kernaussage von REACH: „Ohne Daten kein Markt“ (Art.5).
Die verbindliche halbjährige Vorregistrierungsphase ab Juni 2008 für alle Phase-in-Stoffe mit der nachfolgenden Veröffentlichung aller vorregistrierten Stoffe ermöglicht den nachgeschalteten Anwendern schon zu einem frühen Zeitpunkt zu erfahren, ob ihr benötigter Stoff auch registriert werden soll oder nicht und somit in konkrete Verhandlungen mit dem Stoffhersteller einsteigen zu können.
Für den Fall, dass ein Lackhersteller selbst bestimmte Stoffe herstellt oder importiert, unterliegt er allen Anforderungen von REACH.
Spezifische Informationen zum Farb- und Lackbereich bieten die zuständigen Fachverbände an:
Verband der Mineralfarbenindustrie: www.vdmi.de
Verband der Deutschen Lackindustrie: www.lackindustrie.de