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Ist Triethylenglycol-mono-n-butylether ein nicht-registrierungspflichtiges Polymer? Wenn man eine (vor)-registrierte Fettsäure (C18) verestert, handelt es sich dann um ein Polymer?
KomNet Dialog 5436
Stand: 25.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Monomere, Polymere
Frage:
Handelt es sich bei Triethylenglycol-mono-n-butylether um ein nicht-registrierungspflichtiges Polymer? Wenn man eine (vor)-registrierte Fettsäure (C18) verestert, handelt es sich dann um ein Polymer?
Antwort:
Triethylenglycol-mono-n-butylether ist kein Polymer, sondern ein definierter chemischer Stoff und somit registrierungspflichtig.
Das Reaktionsprodukt der Veresterung einer Fettsäure ergibt ebenfalls einen registrierungspflichtigen Stoff.
Die REACH-Definition (Artikel 3 Ziffer 5) eines Polymers beruht im Grunde darauf, dass eine Vielzahl von Monomereinheiten langkettige Moleküle bilden, die eine Molekulargewichtsverteilung besitzen, die im Wesentlichen durch die Anzahl der Monomereinheiten hervorgerufen werden.
Wenn ein Stoff der Polymerdefinition entspricht und durch eine Reaktion mit einem anderen Stoff die Molmassenverteilung nicht verändert wird, ist der entstehende Stoff ebenfalls ein Polymer.
Als Beispiel können Alkydharze dienen. Im ersten Schritt wird ein lineares Polymer, z.B. aus Phthalsäure und Glycerin, aufgebaut. Wenn die Reaktion bis zu hohen Umsätzen durchgeführt wird, ist das Ergebnis ein Polymer. Eine Reaktion mit einer Fettsäure ändert in diesem Fall nichts an dem Polymerstatus.