KomNet-Wissensdatenbank
Besteht eine Schulungspflicht inkl. Nachweis zum digitalen Kontrollgerät?
KomNet Dialog 5415
Stand: 04.03.2007
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät
Frage:
Schulungspflicht zum Bedienen des digitales Kontrollgerätes? Eine Reihe von Bildungsträgern bieten hierzu Seminare an. Woraus leitet sich eine derartige nachweisliche Schulungspflicht ab? Mir ist hierzu nur eine Schnittstelle bekannt und zwar hinsichtlich einer erforderlichen Unterweisung im Führen von Fahrzeugen gemäß BGV D 29 § 35. Daraus kann ich aber eine Schulungsplicht (Zertifikat) nicht ableiten. Als Unternehmer habe ich eine Einweisung und Unterweisung vorzunehmen und dieses nachzuweisen.
Antwort:
Der Unternehmer ist verpflichtet, seine Beschäftigten über das ordnungsgemäße Bedienen der EG-Kontrollgeräte zu unterweisen. Er kann diese Unterweisung selbst durchführen oder externe Bildungsträger damit beauftragen. (§ 12 Arbeitsschutzgesetz, Art. 13 der VO(EWG) Nr. 3821/85 und Art. 10 der VO(EWG) Nr. 561/2006).