Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Wie sind Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung definiert?

KomNet Dialog 5414

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen

Favorit

Frage:

Laut Anhang V sind Substanzen von REACH ausgenommen, welche durch Reaktion eines ph-Neutralisierungsmittels entstanden sind. Gibt eine klare Definition? Ist die Neutralisation gemeint (Reaktion von Säure und Base in einer Formulierung?)? Ist das gleichzusetzen mit pH 7? Wird hierzu ein RIP report / Guidance document erscheinen?

Antwort:

Laut Anhang V Nr. 4a sind u.a. solche Stoffe von der Registrierungspflicht nach REACH ausgenommen, die dadurch entstehen, dass ein pH-Neutralisierungsmittel seine vorgesehene Funktion erfüllt.
Damit ist nicht gemeint, dass ein Salz, das durch die Neutralisation einer Lösung ausfällt, automatisch von der Registrierungspflicht ausgenommen ist. Vielmehr geht es dabei um Stoffe, die möglicherweise bei dieser Neutralisation als unbeabsichtigte Nebenprodukte anfallen. Diese unterliegen dann nicht der Registrierungspflicht. Ein RIP ist dazu zurzeit nicht geplant.