KomNet-Wissensdatenbank
Gibt es Vorschläge/Vorgaben zur Vereinheitlichung des Informationsaustausches zwischen Herstellern und nachgeschalteten Anwendern?
KomNet Dialog 5413
Stand: 25.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Datenteilung > Nachgeschaltete Anwender
Frage:
Gibt es zur Kommunikation zwischen Downstream user und Manufacturer ein Guidance document/RIP Report/Vorschlag bezüglich einer Vereinfachung der Definition der identifizierten Verwendung (Use) einer Substanz. Wie von REACH gefordert müssen die Downstream user ihren Lieferanten den Use der Substanz mitteilen. Gibt es hier Vorgaben, Anleitungen, um eine Vereinheitlichung innerhalb der Industrie in Europa zu gewährleisten z.B. in welchen Kategorien man die Nutzung der Substanzen einteilen kann?
Antwort:
Es ist die Pflicht des Lieferanten, der einen Stoffsicherheitsbericht erstellen muss, dem Downstream User (DU) die einschlägigen Expositionsszenarien (evtl. einschließlich Verwendungs- und Expositionskategorien) mitzuteilen. Solche Expositionsszenarien sollen innerhalb der RIP 3.2.2 und 3.5 entwickelt werden. Nähere Informationen zum RIP-Prozess finden sie auf der Homepage der EU-Kommission .
Der DU wiederum hat das Recht, aber nicht die Pflicht, dem Lieferanten eine Verwendung bekannt zu geben, damit sie zur identifizierten Verwendung wird.