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Was ist bei der Registrierung von importierten Polymerdispersionen zu beachten?

KomNet Dialog 5398

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Monomere, Polymere

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Frage:

Wir importieren Polymerdispersionen von unserer Schwesterfirma in den USA und verkaufen sie in Europa. Ist es richtig, dass wir dann nicht nur die einzelnen Inhaltsstoffe registrieren müssen, wenn der Import 1 Tonne/Jahr überschreitet, sondern auch für die im Polymer enthaltenen Monomere (z. B. auch für solche Standardmonomere wie Vinylacetat, Ethylen, Butylacrylat etc.), wenn - ihr Anteil größer oder gleich 2 Prozent ist, - ihr Import 1 Tonne/Jahr überschreitet und - sie nicht von dem Hersteller der Monomere in den USA registriert werden?

Antwort:

Monomere sind Stoffe und müssen gemäß Artikel 6 unter REACH registriert werden. Für die großvolumigen Monomere wie Styrol, Butadien, Ethylen, Vinylacetat, Butylacrylat wird es mit Sicherheit ein Konsortium von Herstellern und Importeuren geben, die den jeweiligen Stoff gemeinsam registrieren. Nur für "neue Monomere", die noch nicht von anderen Herstellern und/oder Importeuren registriert wurden, gelten die beiden von Ihnen genannten Registrier-Bedingungen, dass nämlich
-der Anteil im Polymer > 2 % ist und
-dass die hergestellte bzw. importierte Menge pro Jahr 1 t überschreitet.
Ihre Firma ist rechtlich der Importeur der Polymerdispersionen und sollte unter REACH unbedingt generell alle Monomere vorregistrieren (vom 1.Juni 2008 bis zum 1.Dezember 2008). Nach Ablauf der Vorregistrierfrist finden Sie sich dann mit Ihren Wettbewerbern in einem SIEF (substance information exchange forum) wieder. Zwecks gemeinsamer Registrierung sollten alle Hersteller und Importeure dann ein Konsortium bilden, da das OSOR-Prinzip gilt ("one substance one registration").
An den Registrier- und gegebenenfalls an zusätzlichen Prüfkosten würden Sie nach einem fallweise festzulegenden Schlüssel beteiligt. Es findet also eine Kostenteilung statt.
Nur für den Fall, dass Ihre Polymerdispersion ein sog. "neues Monomer" enthält, das noch nicht von anderen europäischen Herstellern und/oder Importeuren registriert wurde, gelten für Sie die oben genannten Registrier-Bedingungen. Sind beide Bedingungen erfüllt, so müssten Sie den Stoff alleine vorregistrieren und auch registrieren. Sie müssten, wenn es keine Wettbewerber in der EU gibt, alle Registrier- und Prüfkosten alleine tragen.
Hinweis:
Für die EU ist es im Rahmen von REACH unerheblich, ob der außereuropäische Lieferant - in diesem Fall Ihre Schwesterfirma - die betreffenden Stoffe schon in den USA nach den dortigen Vorschriften gemeldet hat, da eine Meldung in den USA die Verpflichtungen unter REACH nicht ersetzt. Anders ist es, wenn Ihre Schwesterfirma aus den USA den Stoff selbst gemäß REACH registriert.