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Ist ABS-Recyclinggranulat ein neuer Stoff, der registriert werden muss?
KomNet Dialog 5393
Stand: 25.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Beim Recycling von technischen Kunststoffen aus Elektronikgeräten werden verschiedene Kunststoffe, wie z.B. ABS und PS, gemischt und dann kompoundiert. Ist dieses ABS-Recyclinggranulat dann ein neuer Stoff und muss unter REACH registriert werden?
Antwort:
Das Granulat müsste der Beschreibung nach kein Stoff, sondern eine Zubereitung sein (Art. 3 Nr. 2 REACH-VO). Für Zubereitungen gilt, dass nicht sie selbst, sondern die in ihr enthaltenen Stoffe zu registrieren sind, sofern der Hersteller/Importeur den jeweiligen Stoff in einer Menge von über 1 t/a herstellt/importiert. Im vorliegenden Fall sollten die einzelnen Stoffe eigentlich bereits für die Verwendung in technischen Kunststoffen registriert sein. Neue Registrierungspflichten würden dann nur für Verwendungen bestehen, die bisher noch nicht durch die bestehenden Expositionsszenarien abgedeckt sind.