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Wenn im Schichtbetrieb in einer Nachtschicht von einem Sonntag in einen Feiertag hineingearbeitet wird, was bedeutet das für die Ersatzruhetagsgewährung?
KomNet Dialog 5392
Stand: 04.03.2007
Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitszeitberatung und -gestaltung > Sonn- und Feiertagsarbeit
Dialog
Favorit DruckenFrage:
Wenn im Schichtbetrieb in einer Nachtschicht (22:45 - 8:00 Uhr) von einem Sonntag in einen Feiertag hineingearbeitet wird, was bedeutet das für die Ersatzruhetagsgewährung? Ist ein Ersatzruhetag fällig oder zwei?
Antwort:
Es wird eine Arbeitsschicht mit Schwerpunkt auf dem Montag (Feiertag) gearbeitet. Für diese Arbeitsschicht ist nur ein Ersatzruhetag erforderlich. Der Ersatzruhetag (§ 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz) ist innerhalb von acht Wochen zu gewähren in Verbindung mit einer Tagesruhezeit (24+11 Std.).