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KomNet-Wissensdatenbank

Was müssen wir als Hersteller von PVC-Kanalrohren unternehmen, um REACH zu erfüllen?

KomNet Dialog 5390

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Artikel, Produkte, Erzeugnisse

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Frage:

Wir sind Hersteller von PVC-Kanalrohren. Wir beziehen PVC von unterschiedlichen Herstellern auch aus dem Ausland. Das PVC wird bei uns unter Zugabe von Farbpigmenten, Gleitmitteln, Flieshilfen, Treibmitteln und Stabilisatoren zu Rohren und Formstücken verarbeitet. Was müssen wir unternehmen, um REACH zu erfüllen?

Antwort:

PVC ist ein Polymer und damit von REACH ausgenommen (Artikel 2 Ziffer 9 REACH-Verordnung). Registriert werden muss jedoch das Monomer Vinylchlorid, wenn Sie im Sinne der REACH-Verordnung Hersteller oder Importeur des Polymers sind oder dieses noch nicht von einem vorgeschalteten Akteur der Lieferkette registriert wurde und die Gesamtmenge des Monomers mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt (Artikel 6 Ziffer 3).

Beziehen Sie die Zusatzstoffe (Gleitmittel, Fließhilfen etc.) aus einem EU-Mitgliedstaat, so sind Sie nachgeschalteter Anwender (Downstream User) im Sinne von REACH und müssen sicherstellen, dass der Hersteller dieser Stoffe diese (Ihre) Anwendung auch registriert hat. Sofern die Stoffe aus einem Nicht-EU-Land eingeführt werden, besteht die Verpflichtung zur Registrierung als Importeur dieser Stoffe.