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Was ist, wenn bei einer Jahresproduktionsmenge von 1.200 Tonnen nur 400 Tonnen verkauft werden und der Rest in eigener Produktion weiterverarbeitet wird?

KomNet Dialog 5372

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registranten / Registrierer

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Frage:

Wir haben ein Produkt mit einer Jahresproduktionsmenge von etwa 1.200 Tonnen im Programm. Davon wird etwa ein Drittel als Zwischenprodukt an Kunden verkauft und zwei Drittel als isoliertes Zwischenprodukt in eigener Produktion weiter verarbeitet. Kann man die etwa 400 Tonnen anmelden als Verkaufssubstanz und die restlichen 800 Tonnen als isoliertes Zwischenprodukt?

Antwort:

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich bei dem Produkt auch im Sinne von REACH (Artikel 3 Ziffer 15) um ein Zwischenprodukt handelt. Ein Zwischenprodukt ist nach REACH definiert als ein Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden. Sofern das Produkt jedoch verwendet wird, um daraus beispielsweise eine Zubereitung zu machen, handelt es sich um einen registrierungspflichtigen Stoff.
Sofern es sich um ein Zwischenprodukt im Sinne von REACH handelt und gewährleistet ist, dass das isolierte Zwischenprodukt unter streng kontrollierten Bedingungen hergestellt und verwendet wird und die Produktion sowie der Transport und die Weiterverarbeitung in geschlossenen Systemen stattfindet, ist der Stoff nach Artikel 17 (standortinterne Zwischenprodukte) beziehungsweise Artikel 18 (transportierte und isolierte Zwischenprodukte) zu registrieren.
Sind in beiden Fällen geschlossenen Systeme gewährleistet; kann die produzierte Menge getrennt betrachtet werden, da unterschiedliche Registrierungsdossiers eingereicht werden müssen.
Findet die Produktion nicht in geschlossenen Systemen statt, können Artikel 17 beziehungsweise 18 nicht angewendet und es muss ein Registrierungsdossier entsprechend des Artikels 10 eingereicht werden. Dass heißt, es braucht für beide Verwendungen nur ein Dossier eingereicht werden und die Mengen können oder brauchen nicht getrennt betrachtet werden.