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KomNet-Wissensdatenbank

Müssen Aluminiumoxid, Aluminiumhydroxid und Magnesiumhydroxid in Abhängigkeit von ihrer Verwendung registriert werden?

KomNet Dialog 5354

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Aluminiumoxid, Aluminiumhydroxid und Magnesiumhydroxid werden sowohl als flammhemmende Füllstoffe als auch in Medikamenten verwendet. Müssen sie dennoch registriert werden?

Antwort:

Lediglich für die Verwendung in Medikamenten müssen die Stoffe nicht registriert werden. Für die von Ihnen genannte Verwendung als flammhemmende Füllstoffe müssen die Stoffe jedoch auf jeden Fall registriert werden. Falls Sie der Hersteller oder Importeur der Stoffe sind, müssen Sie sich darum kümmern. Kaufen Sie die Stoffe in der EU ein, sind Sie nachgeschalteter Anwender (Downstream User) und haben keine Registrierungspflicht; das müsste dann Ihr Lieferant erledigen.