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Wie sind Metallnitratlösungen, die thermisch zu Metalloxiden umgesetzt werden, gemäß REACH zu behandeln?

KomNet Dialog 5349

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Begriffsbestimmungen > Produkttypen

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Frage:

In unserem Betrieb werden Metalle nasschemisch gelöst, diese Metallnitratlösungen werden thermisch zu Metalloxiden umgesetzt. Ist das entstehende Metalloxidgemisch eine Zubereitung? Wenn ja, müssen dann die Metalloxide registriert werden? Oder können wir als Downstream User agieren, wenn unser Metalllieferant auch die Metalloxide registriert hat? Sind die Metallnitratlösungen -als Zwischenprodukt- zu registrieren?

Antwort:

Bei den hergestellten Metallnitratlösungen handelt es sich um Zwischenprodukte, die thermisch zu Metalloxiden weiterverarbeitet werden. Die Anforderungen aus REACH ergeben sich aus der Tatsache, um welche Art von Zwischenprodukten es sich handelt – nicht isoliert, standortintern oder transportiert isoliert. Wird das Metallnitrat nicht isoliert, sondern in der Anlage direkt zum Oxid weiterverarbeitet, braucht es nicht registriert werden (Artikel 2, Absatz 1 c). Wird es standortintern isoliert oder auch an einen anderen Standort zur direkten Weiterverarbeitung transportiert, so muss es gemäß Artikel 17 (standortintern) oder 18 (transportiert) registriert werden.
Die daraus hergestellten Metalloxide müssen in jedem Fall registriert werden. Bei entstehenden Mischoxiden ist zu prüfen, ob diese im EINECS mit eigener Nummer enthalten sind. Dann können sie als Mischoxid registriert werden. Ansonsten sind die Einzeloxide zu registrieren.
Grundsätzlich muss jeder Hersteller ab 1t Jahresproduktion selbst registrieren. Zur gemeinsamen Registrierung mehrerer Hersteller siehe Artikel 19, 29, 30.