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Sind Biozide weiterhin von REACH ausgenommen, wenn sie C-, M- oder R-Substanzen enthalten?

KomNet Dialog 5348

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Sind Biozide weiterhin von REACH ausgenommen, wenn sie C-, M- oder R-Substanzen enthalten?

Antwort:

Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht das Biozid als Zubereitung, sondern die darin enthaltenen Wirkstoffe zu registrieren wären.
Gemäß Artikel 15 der REACH-Verordnung gelten Wirkstoffe, die ausschließlich zur Verwendung in Biozid-Produkten hergestellt oder eingeführt werden als registriert, soweit sie die entsprechenden, in Artikel 15 detailliert beschriebenen Voraussetzungen der Biozid-Richtlinie erfüllen. Die genannten Voraussetzungen müssen anhand der Biozid-Richtlinie geprüft werden. Somit kann die Registrierungspflicht für die Wirkstoffe ggf. entfallen.