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Was ist bei der Herstellung von Silberpulver aus Silbernitratlösung, die vorher nasschemisch aus Silbergranulat umgesetzt wurde, zu beachten?

KomNet Dialog 5347

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungspflichtige Stoffe

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Frage:

Müssen Betriebsmittel, welche zur Herstellung eines Stoffes benötigt werden, registriert werden? 1. Beispiel: Bin ich Hersteller oder Anwender, wenn ich Silberpulver aus einer Silbernitratlösung unter Zugabe einer Lauge und eines Reduktionsmittels ausfälle? 2. Beispiel: Gekauftes Silbergranulat setze ich zu Silbernitrat (nasschemisch) um und setzte es wie im 1. Beispiel beschrieben zu Silberpulver um. Anschließend wird das Pulver mit anderen Metallpulvern vermischt, gepresst und zu Draht gezogen. Was ist gemäß REACH zu beachten?

Antwort:

Zu 1.: Sie sind in Bezug auf Silbernitrat, die Lauge und das Reduktionsmittel möglicherweise Anwender. Wenn Sie die Stoffe jedoch nicht innerhalb der EU einkaufen, sind Sie entsprechend der REACH-Verordnung Importeur. In Bezug auf das Silber sind Sie Hersteller.
Importieren oder stellen Sie die Stoffe in Mengen über 1 Tonne pro Jahr her, sind sie für diese Stoffe auch registrierungspflichtig.

Zu 2.: Stellen Sie das Silbernitrat nasschemisch selber her, sind Sie Hersteller eines Zwischenproduktes. Wird das Silbernitrat nicht isoliert, sondern in derselben Anlage zu Silberpulver weiterverarbeitet, sind Sie von der Registrierung gemäß Artikel 2, Absatz 1 c) freigestellt. Wird das Silbernitrat jedoch isoliert, eventuell sogar an einen anderen Standort transportiert, sind Sie registrierungspflichtig nach Artikel 17 bzw. 18. In Bezug auf das Silbergranulat sind sie Anwender.