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Fallen für die REACH-Registrierung Gebühren an?

KomNet Dialog 5341

Stand: 25.09.2009

Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Registrierungsgebühren

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Frage:

Ist die Registrierung gebührenpflichtig? Wenn ja, gibt es dafür schon einen Gebührenkatalog?

Antwort:

In Artikel 74 der REACH-Verordnung ist festgelegt, dass die Registrierung gebührenpflichtig ist. Die Höhe der Gebühr wird in einer Verordnung der Kommission festgelegt, die bis zum 1. Juni 2008 zu erlassen ist. Von der Gebührenpflicht befreit sind Registrierungen von Stoffen in einer Menge zwischen 1 und 10 Tonnen, wenn das Registrierungsdossier die gesamten Informationen nach Anhang VII enthält. Für die Vorregistrierung wird keine Gebühr erhoben.

Hinweis: Die VERORDNUNG (EG) Nr. 340/2008 DER KOMMISSION vom 16. April 2008 über die an die Europäische Chemikalienagentur zu entrichtenden Gebühren und Entgelte gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) finden Sie hier.