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Wer ist für die Archivierung und Auswertung digitaler Kontrolldaten verantwortlich, wenn ein Subunternehmer tätig wird?

KomNet Dialog 5334

Stand: 28.03.2007

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Sozialvorschriften im Straßenverkehr > Digitales Kontrollgerät

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Frage:

Wenn wir Subunternehmen beauftragen, mit von uns gemieteten LKW unsere Warenträger und Produkte zu verbringen, wer ist dann für Auslesen, Archivierung und Auswertung der Daten des digitalen Kontrollgerätes verantwortlich?

Antwort:

Grundsätzlich sind zwei mögliche Fallunterscheidungen vorzunehmen:

Fall 1
Der Subunternehmer ist für das Auslesen, die Archivierung und das Auswerten der Daten verantwortlich
Voraussetzung:
Der Subunternehmer muss im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen können (es sind also weder Dauer noch Ende der täglichen Arbeitszeit vorgeschrieben). Weiterhin ist er nicht verpflichtet Aufträge anzunehmen oder eine bestimmte Auftragsmenge zu erledigen. Der Subunternehmer ist also echt selbständig.

Fall 2
Der Auftraggeber ist für das Auslesen, die Archivierung und das Auswerten der Daten verantwortlich:
Voraussetzung:
Der Subunternehmer ist verpflichtet, z.B. zumindest montags bis freitags einer jeden Woche von Ihnen Aufträge zur Zustellung, Abholung und Beförderung anzunehmen und die Disposition wird durch den Auftraggeber vorgenommen. Der Auftraggeber entscheidet, ob und wann der Subunternehmer die Transportleistungen zu erbringen hat und nach seiner Disposition richtet es sich, wie die Arbeitszeit des Subunternehmers an den einzelnen Werktagen der Woche eingeteilt ist. Die Konsequenz ist, dass der Auftraggeber bzw. dessen verantwortliche Disposition voll für die gesetzeskonforme Abwicklung der Transporte, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, verantwortlich ist und sich dieser Verantwortung nicht entledigen kann.

Stand: Februar 2007