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Frage zur Registrierung von Polymeren und Additiven als Bestandteile einer importierten Dispersion
KomNet Dialog 5287
Stand: 28.09.2009
Kategorie: Sichere Chemikalien > Registrierung > Monomere, Polymere
Frage:
Ein in der EU ansässiges Unternehmen importiert eine wässrige Dispersion aus einem Nicht-EU-Land. Die Dispersion besteht aus Wasser, Polymer und Additiven (Emulgator, Biozide etc.). Muss das in der EU-ansässige Unternehmen (Importeur) alle Monomere/Reaktanden, aus denen das Polymer aufgebaut ist, registrieren lassen? Oder muss das Unternehmen nur solche registrieren lassen, die nicht von einem in der EU ansässigen Hersteller angemeldet werden? Wie verhält es sich mit den Additiven? Müssen diese ebenfalls vom Importeur angemeldet werden (unabhängig davon, ob diese bereits von einem in der EU-ansässigen Hersteller registriert werden)?
Antwort:
Monomere in importierten Polymeren, die mit anderen Stoffen zu Zubereitungen (Dispersionen) verarbeitet wurden, müssen unabhängig davon, ob sie schon in der EU registriert wurden, vom Importeur registriert werden, sofern das Polymer zu mindestens 2 Massenprozent aus diesem Monomer besteht und die Gesamtmenge mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt. Gleiches gilt für die eingesetzten Additive. Eine Registrierung der Monomere bzw. der Additive ist jedoch nicht erforderlich, wenn diese Stoffe bereits von einem vorgestellten Akteur in der Lieferkette registriert wurden, z. B. der ausländische Polymerhersteller hat registrierte Monomere aus der EU eingesetzt. Grundsätzlich kann er nach Art. 11 ein gemeinsames Dossier mit den europäischen Herstellern einreichen.